- anzahlen
- an|zah|len ['ants̮a:lən], zahlte an, angezahlt <tr.; hat:
beim Kauf als ersten Teil des ganzen Betrags zahlen:zahlen Sie bitte 300 Euro an, und zahlen Sie den Rest der Summe bei Lieferung der Ware.
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ạn||zah|len 〈V. tr.; hat〉 etwas \anzahlen die erste Rate für etwas zahlen, zunächst einen Teilbetrag zahlen [<mhd. anzal(e) „dem Einzelnen zufallender Anteil“]* * *
ạn|zah|len <sw. V.; hat:a) als ersten Teilbetrag zahlen:die Hälfte des Preises a.;was, wie viel hat sie angezahlt?;b) den ersten Teilbetrag für etw. zahlen:die Waschmaschine a.* * *
Anzählen,Boxen: Beginn des Zählens (in Sekundenabständen) durch den Ringrichter bei Kampfunfähigkeit eines Boxers. Ist der Boxer nach »8« wieder kampffähig, wird der Kampf fortgesetzt, andernfalls wird er durch das über das Anzählen hinausgehende Auszählen (»9«, »10«, »aus«) beendet. Mehrmals angezählte Boxer kann der Ringarzt oder Ringrichter aus dem Kampf nehmen.* * *
Universal-Lexikon. 2012.